0160 12 100 12 mail@keller-kassen.de

Gesetzliche Vorschriften

Stellen Sie fest, ob Sie Ihre Kasse nach dem 25.11.2010 angeschafft haben, diese „GoBD konform“ ist und eine Aufrüstung auf die KassenSichV „bauartbedingt“ nicht möglich ist. Falls dies erfüllt ist, gilt für diese Kasse eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2023. Es dürfte jedoch schwer zu beurteilen sind, ob die Kasse „bauartbedingt“ aufrüstbar ist oder nicht und ob sie GoBD konform ist. Es bleibt also ein gewisses Risiko. Am besten lassen Sie sich dies durch Keller Gastrotechnik bestätigen.

Keller Kassenservice, stellt Ihnen die gesetzlichen Vorschriften für Ihre Information zur Verfügung. Teilweise finden Sie auch Downloads, damit Sie sich in aller Ruhe informieren können.

Logo-Keller-Kassensysteme

Falls Sie Ihr Kassensystem wechseln möchten, fangen Sie rechtzeitig (mindestens 10 Monate vor dem 30.9.2020) mit der Planung an. Es ist abzusehen, dass die Kassenlieferanten ab Sommer 2020 Neukunden und selbst Bestandskunden nicht mehr hinreichend bedienen können, weil zu viele Kassen zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht werden müssen.